Der Zehnte

2008 August 2

Einer der wenigen Gründe, warum ich es eigentlich mag, meine Steuererklärung anzufertigen – auch wenn ich damit immer bis zum letztmöglichen Mahntermin warte – ist der unerwartete Einblick in bürokratische Denkstrukturen. So wurde mir von Elster im Rahmen der Plausibilitätsprüfung noch ein Feld vorgeschlagen, dass man doch noch ausfüllen könne. In dieses Feld sollte ich laut Beschriftung die Summe der 2007 festzusetzenden (anteiligen) Gewerbesteuer-Messbeträge i. S. d. § 35 Abs. 1 EStG, ohne Gewerbesteuer–Messbeträge, die auf nach § 5a EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 3 UmwStG entfallen, eintragen. Nun gut, dachte ich mir, ein Blick in die Ausfüllhilfe kann hier nicht schaden.

Dort lese ich dann als Erklärung, dass ich in dieses Feld doch bitte die Summe der Gewerbesteuer-Messbeträge i. S. d. § 35 Abs. 1 EStG eintragen solle, jedoch ohne die Gewerbesteuer–Messbeträge, die auf nach § 5a EStG ermittelte Gewinne oder Gewinne i. S. d. § 18 Abs. 4 Umwandlungssteuergesetz entfallen.

Ich habe das Feld dann leer gelassen, wie die Jahre zuvor auch.

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